Änderungen der Anforderungen für Schweinehalter ab Januar 2025

Kurz und knapp: Wichtige Änderungen im Überblick:
Revision der Kriterien:
Die Kriterien der Schweinemast werden an die Vorgaben der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung der Stufe „Stall plus Platz“ angepasst.
Bei den Anforderungen an die Sauenhaltung kommt im Zuge der Teilnahmemöglichkeit ausländischer Betriebe das Kriterium „Ferkelkastration“ hinzu.
Bei der Ferkelaufzucht gibt es keine Revision der Kriterien.
Bonus-System für die Schweinemast: Die Preisempfehlungen für die Schweinemast werden entsprechend der zusätzlichen Anforderungen erhöht. Ab dem 1. April 2025 wird analog zur Ferkelaufzucht ein Bonus-System für die Schweinemast eingeführt. Für Betriebe, die ausschließlich ITW-Ferkel beziehen, gilt eine höhere Preisempfehlung pro Mastschwein.
Weiterführung des Ferkelfonds: Der Ferkelfonds für die Ferkelerzeugung wird bis zum 31. Dezember 2026 weitergeführt. Ab 2027 soll die Ferkelerzeugung in die Marktlösung überführt werden. Für den Ausbau der Nämlichkeit wird das Tierwohlentgelt bei der Ferkelerzeugung ab 2025 noch weiter differenziert.
Teilnahme ausländischer Betriebe: Ab 2025 können auch ausländische schweinehaltende Betriebe an der ITW
teilnehmen.
Eine kurze Übersicht über die anstehenden Änderungen sehen Sie in dem PDF Dokument Information für Schweinehalter unten auf unserer Seite. Alle neuen Kriterien und Dokumente finden Sie auch auf der Internetseite der
https://initiative-tierwohl.de/tierhalter/downloads
unter der Überschrift "Informationen für Schweinehalter & Programmhandbuch" und dem Punkt "Revision der Kriterienkatalog ab Januar 2025"