Initiative Tierwohl - Rind


Am 15.03.2022 startet nun auch die Initiative Tierwohl (ITW) für den Bereich der Rinderhaltung. Als Ihr QS-Bündler unterstützen wir Sie auch bei einer Teilnahme an der Initiative Tierwohl Rind. Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner für die verschiedenen Programme, die für die Teilnahme notwendig sind, zur Verfügung und sorgen für eine einfache Anmeldung und koordinieren alles Notwendige.

 

Die Kriterien

Folgende Kriterien müssen Sie für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl einhalten:

  • Teilnahme am Antibiotikamonitoring (erfolgt über die QS-Infrastruktur, ist bei QS-freiwillig möglich, bei ITW aber verpflichtend)
  • Teilnahme am indexierten Schlachtbefunddatenprogramm (erfolgt über die QS-Teilnahme und ist schon dort verpflichtend)
  • Weiterbildungsmaßnahme (2h pro Jahr mit Nachweis)
  • Spezielle Haltungsformen (grundsätzlicher Ausschluss der Anbindehaltung, hohe Auflagen für Ausnahmeregelung z. B. bei Färsen- und Ochsenmast (mind. 120 Tage im Jahr mit mind. 2 Stunden Freilauf, dokumentieren in einem Bewegungsbuch))
  • Vergrößertes Platzangebot (von 1,5m² bis 3m² je nach Gewichtsabschnitt)
  • Sauberkeit der Tiere (max. 10% starke Klutenbildung pro Bestand)
  • Scheuermöglichkeiten (ab 01.04.2023 verpflichtend für Rindermast) Kälbermast und Milchvieh ab Beginn verpflichtend 
  • Intensivierte tierärztliche Bestandsbetreuung (2x im Jahr Bestandsbesuch vom Tierarzt)
  • Weiche Liegefläche (nur bei Milchvieh) (Einstreu oder Gummimatten)
  • Abkalbebucht (nur bei Milchvieh) (mind. 10m² weiche Liegefläche)
  • Verödung von Hornanlagen (nur bei Milchvieh) (nicht älter als 6 Monate und nur mit Sedierung erlaubt)
  • Eutergesundheit (nur bei Milchvieh) (Quartalsweise untersuchen)

Vergütung

Hinsichtlich der Vergütung ist festzuhalten, dass die Initiative Tierwohl zwar bei der Rindermast und bei Milchviehbetrieben einen Vergütungssatz festgelegt hat, dieser aber durch die Schlachthöfe bzw. Abnehmer an die ITW-Teilnehmer ausbezahlt wird. Bitte achten Sie deshalb unbedingt auf folgende Vorgehensweise:

Wichtig:

Vor der ITW-Teilnahme und vor jeder späteren Lieferung sollte mit dem Abnehmer bzw. Schlachthof der ITW-Zuschlag abgestimmt werden, um den Zuschlag auch tatsächlich zu erhalten.

Rindermastbetriebe erhalten vom Schlachthof 10,70 Cent pro kg Schlachtgewicht im ersten Jahr der Programmlaufzeit. Ab dem 2. Jahr (Vergütung „Scheuermöglichkeit“ kommt hinzu) 12,83 Cent pro kg Schlachtgewicht.

Milchviehbetriebe erhalten 4 Cent pro kg Schlachtgewicht für ITW-Schlachtkühe. Für die Milch erhalten die Betriebe keine Vergütung. Hier müssen sich die Betriebe an die Molkerei wenden. Das QM+-Programm wird voraussichtlich anerkannt werden, dann muss bei einer Teilnahme am QM+-Programm der Betrieb keine extra ITW Teilnahme beantragen. Jedoch muss der Betrieb mit dem Abnehmer/Schlachthof eine eigene Absprache treffen.

Kälbermastbetriebe müssen mit dem Abnehmer individuelle Vereinbarungen über die Höhe der Vergütung treffen. Bei der Kälbermast gibt es keine Vorgaben zur Vergütung.                             

Die ITW-Teilnahme ist freiwillig, setzt aber eine Teilnahme am QS-System voraus. Die Tiere müssen mindestens 6 Monate vor der Schlachtung unter Einhaltung der ITW Kriterien gehalten worden sein, damit sie als ITW-Tiere geschlachtet werden dürfen. Die Teilnahme an der ITW Rind wird als Haltungsstufe 2 eingeordnet.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie den Dateien oder unter https://initiative-tierwohl.de/tierhalter/downloads-ab-2021/


Rückmeldung

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