QS. Ihr Prüfsystem für Lebensmittel - Tierhaltung
QS. Ihr Prüfsystem für Lebensmittel bildet die Basis für qualitativ hochwertiges Fleisch und beste Tierhaltungsbedingungen.
Mit Managementmaßnahmen, optimalen Haltungsbedingung und Futtermitteln, die regelmäßig kontrolliert werden, bietet das QS-System dem Landwirt eine Absicherung bei der Vermarktung und stärkt gleichzeitig das Vertrauen der Verbraucher in die Erzeugung von gutem Fleisch.

Rind und Schwein
Die QS-Kriterien zu den Bereichen Rind und Schwein basieren hauptsächlich auf verschiedenen gesetzlichen Vorschriften wie zum Beispiel der Schweinehaltungshygiene –Verordnung, der Schweine-Salmonellen-Verordnung und der Viehverkehrs-Verordnung.
Es gibt im QS-System unterschiedliche Prüfpunkte, KO-Kriterien müssen dabei unbedingt eingehalten werden, um die Zertifizierung aufrecht zu erhalten.
Die Leitfäden Rind und Schwein bieten detaillierte Informationen zu jedem Kriterium hier.
Sollte ein Krisen- oder Ereignisfall auftreten finden Sie in den Arbeitshilfen hier das von der QS GmbH bereitgestellte Ereignisfallblatt.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: Downloads QS Tierhaltung.
Antibiotikamonitoring
Schon Anfang September 2012 begann die QS GmbH mit der Umsetzung des Antibiotikamonitorings.
Mit der systematischen Erfassung der Antibiotikaverschreibungen in einer zentralen Datenbank sollen fundierte, wirtschaftseigene Erkenntnisse zum tatsächlichen Einsatz von Antibiotika gewonnen werden. Damit soll eine Vergleichsbasis für Tierhalter und Tierärzte innerhalb des QS-Systems geschaffen und gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet werden, gegebenenfalls faktenbasiert unsachlichen Diskussionen in der Öffentlichkeit entgegentreten zu können.
Zur Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring sind alle schweinehaltenden Betriebe verpflichtet. Diese müssen quartalsweise entweder eine Nullmeldung eintragen oder vom Tierarzt die Abgabebelege in der Datenbank hinterlegen lassen.
Übertragung der Antibiotikadaten an HIT
Es besteht die Möglichkeit der Übertragung der Antibiotikaabgabebelege aus der QS-Datenbank in die HIT-Datenbank. Hierzu ist eine sog. Tierhaltererklärung in HIT abzugeben. Die einzelnen Schritte dazu finden Sie in einer Anleitung finden Sie hier.
Weiterführende Informationen finden Sie unter: Downloads Monitoringprogramme.
Salmonellenmonitoring
Schweinemäster müssen für das QS-System am Salmonellenmonitoring teilnehmen.
Schweinemäster nehmen innerhalb des QS-Systems am Salmonellenmonitoring teil. Dabei werden vom Schlachthof automatisch Fleischsaftproben entnommen und in einem QS-zugelassenen Labor untersucht. Die Ergebnisse übermittelt das Labor an die qualiproof Datenbank. Zur Ergänzung der Fleischsaftproben können vom Tierarzt auch Blutproben im Bestand gezogen werden.
Viermal im Jahr erhalten die Erzeugerbetriebe eine Einstufung. Diese wird einen Monat nach Quartalsende verschickt. Die Einstufung ist wie folgt unterteilt: Kategorie 1, Kategorie 2, Kategorie 3 und ohne Kategorie. Um eine Einstufung zu erhalten, müssen die Proben regelmäßig gezogen und das vorgegebene Probensoll erreicht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: Downloads Monitoringprogramme.
Futtermittelmonitoring
Gute Futtermittel sind eine wichtige Grundlage für gesunde Tiere. Damit unerwünschte Stoffe und Organismen nicht im Futtermittel enthalten sind, werden auf der Stufe Landwirtschaft regelmäßig Proben bei tierhaltenden Erzeugern gezogen. Diese sind eine wichtige Ergänzung zu den umfangreichen Untersuchungen auf Ebene der Futtermittelwirtschaft.
Alle zertifizierten Tierhalter, die Primärerzeugnisse als Futtermittel einsetzen oder Futtermittel selbst mischen, nehmen regelmäßig am QS-Futtermittelmonitoring teil. Der Bündler erstellt einen Prüfplan zur Ziehung der Proben. Diese werden auf die Einhaltung von Höchstgehalten, Aktionsgrenzwerten und QS-Richtwerten untersucht. Sollte eine Überschreitung festgestellt werden, wird der Tierhalter sofort informiert.
Das QS-Futtermittelmonitoring unterstützt die Qualitätssicherung bei Futtermitteln und dient der Vermeidung unerwünschter Stoffe und Organismen, wie Mykotoxine, Umwelttoxine, Pflanzenbehandlungsmittel, Mikroorganismen, Schwermetalle, tierischer Bestandteile oder polyzyklischer Kohlenwasserstoffe (PAK).
Nicht zur Teilnahme am QS-Futtermittelmonitoring verpflichtet sind Erzeuger, die nur zugekaufte QS-Alleinfuttermittel verfüttern.
Weiterführende Informationen finden Sie unter: Downloads Monitoringprogramme.