Überprüfung der Lieferberechtigung in der QS-Datenbank
Für die geschlossene Kette im QS-System muss stets darauf geachtet werden, dass die Lieferanten/Dienstleister QS-lieferberechtigt sind. Dies ist für Tierhalter besonders an folgenden Punkten relevant:
- beim Zukauf von Tieren, z. B. Mastferkeln oder Eintagsküken (ausgenommen sind Rinder, die länger als 6 Monate auf dem Betrieb gehalten werden)
- beim Zukauf von Futtermitteln
- beim Transport von Tieren innerhalb des QS-Systems
Entscheidend ist die Lieferberechtigung des Systemteilnehmers am Tag der Lieferung. Um diese zu überprüfen, bietet die QS GmbH die öffentliche Suchfunktion der QS-Softwareplattform (www.qs-plattform.de) an: in dieser Datenbank kann jederzeit tagesaktuell überprüft werden, ob der Lieferant oder Dienstleister im/für das QS-System lieferberechtigt/zugelassen ist.
Bitte beachten Sie: die Kennzeichnung von QS-Tieren oder QS-Futtermitteln auf dem Lieferschein oder die Vorlage eines Zertifikats des Lieferanten genügt nicht.
Der Bezug von Nicht-QS-Tieren, Futtermitteln von Nicht-QS-Lieferanten, der Einsatz von nicht zugelassenen Tiertransporteuren oder nicht zugelassenen fahrbaren Mahl- und Mischanlagen kann im Audit mit einem K.O. bewertet werden, was zu einem Entzug der Lieferberechtigung führt. Um dies zu verhindern, ist es wichtig, dass dem Tierhalter bekannt ist, wie er selbst die Lieferberechtigung prüfen kann. (Quelle: QS GmbH)
Vorgehen zur Überprüfung der QS-Lieferberechtigung
- Öffnen der QS-Datenbank im Internet (www.qs-plattform.de)
- Unter Lieferberechtigung prüfen auf die Schaltfläche „Systempartnersuche“ klicken
- Auswahl der Stufe innerhalb der Kette (z. B. Landwirtschaft/Erzeugung) und „Weiter“
- Eingabe einer der Nummern zur Identifikation eines oder mehrerer Betriebe (Standortnummer von Tierhaltern in Deutschland beginnen mit 276XXXXXXXXXXXX) und „Suchen“
- Es wird die QS-zugelassene Produktionsart angezeigt
- Ergebnis der Prüfung ggf. dokumentieren