QS Landwirtschaftliche Qualitätssicherung­ Baden‑Württemberg GmbH (QS BW)


Antibiotikamonitoring im QS-System - Verlust der Lieferberechtigung zum 01. April 2015


Die QS GmbH in Bonn wird im Rahmen der verpflichtenden Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring zum 01.04.15 bei folgenden Schweinehaltern die Lieferberechtigung in das QS-System entziehen:

  • Betriebe, bei denen im Zeitraum vom 01.07.14-31.12.14 keine Abgabebelege zum Antibiotikaeinsatz in der QS-Antibiotikadatenbank durch den behandelnden Tierarzt erfasst wurden
  • Betriebe, welche in diesem Zeitraum keinen Antibiotikaeinsatz hatten, jedoch keine sog. Nullmeldung in der Datenbank hinterlegt haben. Nullmeldung bedeutet: Meldung der Quartale, in denen keine Behandlung erfolgt ist

Um eine QS-Liefersperre zu vermeiden, sollte der Tierarzt aufgefordert werden, alle Behandlungsbelege des zweiten Kalenderhalbjahres 2014 vollständig in der QS-Antibiotikadatenbank zu erfassen oder aber die Betriebe sollten von der Möglichkeit Gebrauch machen, Quartale ohne Behandlung umgehend über folgende drei Möglichkeiten nachzumelden (sog. Nullmeldung):

1. Ihr Tierarzt meldet dies quartalsbezogen als "nicht behandelten Zeitraum" in die QS-Antibiotikadatenbank

2. Sie selbst melden dies unter https://db.vetproof.de/vp/vetproof (--> unter "nicht behandelte Quartale kennzeichnen", dazu sind Benutzername und Passwort erforderlich, welche Ihnen bereits mit separatem Schreiben zu Beginn des Monitorings mitgeteilt wurden).

3. Wir führen als Ihr Bündler diese Meldung durch. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, falls Sie von dieser Variante Gebrauch machen möchten.