Ernte, Transport, Lagerung, Verpackung, Dokumentation und Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung und Zeichennutzung
Erntevorbereitung, Risikoanalyse für Ernte- und Transportvorgänge, Lagerung, Schädlingsbekämpfung, Nacherntebehandlungen, Verpacken
Ernte
Für alle Erntemaßnahmen muss der Erntetermin (bzw. die Zeitspanne der Ernte) schlagbezogen dokumentiert werden. Für Kartoffeln können Sie beispielsweise folgendes Formblatt nutzen:
>> Schlagbezogene Aufzeichnungen Ernte und Bonitur Kartoffeln
Vor der Ernte jedoch sollten Sie die Erntebedingungen einschätzen (Reifezustand, Boden- und Witterungsverhältnisse). Hierzu sollten Sie Ihre Flächen betrachten und einschätzen, ob eine mögliche Kontamination des Ernteproduktes durch Unkräuter oder aber durch Tiere in der Umgebung des Feldes vorherrscht. Ist dies der Fall, so sollten Gegenmaßnahmen eingeleitet werden (Zäune errichten, Hinweisschilder aufstellen, Unkraut aussortieren etc.). Hierfür können Sie ggf. folgenden Dokumentationsvordruck nutzen:
>> Dokumentation zur Erntevorbereitung
Bei den Kreisbauernverbänden vor Ort erhalten Sie auf Anfrage auch Hinweisschilder, die auf eine Verunreinigung von Flächen durch Hundekot hinweisen und die an von Spaziergängern mit Hunden stark frequentierten Flächen aufgestellt werden können.
>> Merkblatt freilaufende Hunde auf landwirtschaftlichen Flächen
Auch die Lagerkapazitäten für das Erntegut sind zu dokumentieren. Dies dokumentiert man am Besten im Formular der Betriebsübersicht.
Wenn Ernteprodukte gelagert werden, muss eine Lagerdokumentation geführt werden und das Lager gemäß dem Reinigungsplan gereinigt werden. Als Lager gilt es jedoch nicht, wenn die Ernteprodukte möglichst bald zum Handel/Großmarkt gefahren werden und bis dahin z.B. auf Paletten, in Großkisten oder auf dem Anhänger aufbewahrt werden.
>> Reinigungsplan und Reinigungsdokumentation
Während der Lagerung muss die Qualität regelmäßig überprüft werden. Treten Abweichungen von Sollwerten auf, müssen diese schnellstmöglich behoben und die eingeleiteten Maßnahmen dokumentiert werden. Es muss regelmäßig und systematisch geprüft werden, ob ein Schädlingsbefall, insbesondere durch Nagetiere oder kriechende und fliegende Insekten vorliegt. Falls zur Bekämpfung Fallen oder Köderboxen aufgestellt werden, müssen Sie notieren, wo die Fallen aufgestellt sind, wie gut der Bekämpfungserfolg war und wann Sie ggf. neue Köder ausgelegt haben.
>> Dokumentation der Schädlingsbekämpfung
Alle Zukäufe an Betriebsmitteln und Dienstleistungen müssen von Ihnen dokumentiert werden (z.B. Saat- oder Pflanzgut, Jungpflanzen, Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Düngemittel, Substrate, Reinigungs- und Desinfektionsmittel). Dies können Sie dokumentieren, indem Sie die Lieferscheine, Rechnungen, Gütezeichen, Unbedenklichkeitserklärungen etc. aufbewahren.
Zur Rückverfolgbarkeit ist es wichtig, dass alle Verkäufe mit Lieferscheinen oder Ablieferpapieren sauber dokumentiert sind. Herkunft (Feld, Erntedatum, Menge) und Abnehmer (Abnehmer, Datum, Menge) müssen nachvollziehbar sein. Im Falle, dass Ware in den Markt nachverfolgt werden muss, müssen die Unternehmen, Abnehmer identifiziert werden können, die Ihre Ware erhalten haben. Über Beschilderungen, einen Lagerplan, Zellenbelegungsplan, Partienummern o.ä. ist jede Partie im Lager eindeutig erkennbar und kann zugeordnet werden.
QS-Ware muss als solche immer eindeutig gekennzeichnet werden, sowohl im Lager, als auch beim Transport und auf den dazu gehörenden Lieferscheinen. Als Kennzeichnung genügt der Hinweis "QS-Äpfel/QS-Tomaten..." und ggf. die OGK-Nummer. Ware, die auf dem Lieferschein nicht als QS-Ware gekennzeichnet ist, verliert den Status als QS-Ware und darf somit nicht als QS-Ware weitervermarktet werden !
Alle wichtigen Informationen zur Kennzeichnung und Zeichennutzung entnehmen Sie bitte der Arbeitshilfe der QS GmbH.
>> Arbeitshilfe Kennzeichnung und Zeichennutzung
Um kritische Punkte erfassen zu können, die bei der Ernte und dem Transport Auswirkungen auf die Qualität Ihrer Ware haben könnten, ist es notwendig, eine Risikoanalyse für die Ernte- und Transportvorgänge des Betriebes durchzuführen. Sobald sich Änderungen in den Ernte- bzw. Transportvorgängen auf Ihrem Betrieb ergeben, muss diese aktualisiert bzw. ergänzt werden.
Da im Kapitel 4 des QSGap-Leitfadens zusätzlich noch eine Risikoanalyse für die Hygieneaspekte bei der Handhabung von Erzeugnissen nach der Ernte gefordert wird, deckt unsere Risikoanalyse gleich alle drei Bereiche in einem Dokument mit ab.
>> Risikoanalyse Hygiene bei der Ernte, dem Transport und der Handhabung der Erzeugnisse
Weiterhin muss ein Hygieneverfahren auf Ihrem Betrieb implementiert werden. In diesem Hygieneverfahren wird schriftlich dokumentiert, wie die ermittelten Punkte der Risikoanalyse vermieden werden können und wer für die Umsetzung des Hygieneverfahrens verantwortlich ist.
Werden Nacherntebehandlungen auf Ihrem Betrieb durchgeführt, so müssen diese dokumentiert werden. Das Wasser für den Einsatz von Nacherntebehandlungsmitteln muss Trinkwasserqualität haben.
>> Dokumentation von Nacherntebehandlungen
Der letzte Waschgang beim Nacherntewaschen muss ebenfalls mit Wasser erfolgen, das Trinkwasserqualität hat. Auch das Eis muss aus Trinkwasser bestehen.
Die Lagerung der Um- und Kleinverpackungsmaterialien muss trocken und hygienisch einwandfrei erfolgen (frei von Vögeln, Nagern etc.). Wird Ihre Ware direkt auf dem Feld abgepackt, so ist das benutzte Verpackungsmaterial nach Beendigung bzw. bei längerer Unterbrechung (z.B. über Nacht) vom Feld zu entfernen oder sicher zwischenzulagern. Werden Mehrwegverpackungen genutzt, so müssen diese regelmäßig gereinigt werden.
Für das verwendete Verpackungsmaterial muss eine aktuelle Konformitätsbescheinigung vorliegen. Diese Erklärung gilt für Verpackungen aus Plastik und besagt, dass die Verpackung gesundheitlich unbedenklich, hygienisch einwandfrei und farbfest ist. Die Konformitätsbescheinigung kann vom Hersteller oder vom Verpackungs-Lieferanten angefordert werden. Betriebe, die Ihre Verpackungen vom Erzeugergroßmarkt o.ä. beziehen, können sich auch von dort die Konformitätsbescheinigung in Kopie geben lassen. Für alle Verpackungsmaterialien, für die keine Konformitätsbescheinigung vorgelegt werden kann, muss eine Unbedenklichkeitserklärung vorliegen.
>> Informationen zur Konformitätserklärung