Marktlösung für die Schweinemast
Einige wichtige Fragen zur Klärung - Wie funktioniert die Marktlösung bei Mastschweinen -

Wie funktioniert die Marktlösung?
Die Marktlösung ist das Finanzierungsmodell für die dritte Programmphase der ITW. Dafür gehen Mastbetriebe und Schlachtbetriebe eine für die Teilnahme an der ITW relevante Lieferbeziehung ein. Der Mäster erhält den Preisaufschlag über den abnehmenden Schlachtbetrieb – sofern entsprechende Absprachen getroffen wurden. Dieser wiederum muss dafür sorgen, den Preisaufschlag von seinem Abnehmer zu bekommen, letztlich entlang der Wertschöpfungskette bis zum Lebensmitteleinzelhandel. Die automatische Bezahlung des Tierwohlentgelts an die Mäster aus einem Fonds über die Clearingstelle ist seit 30. Juni 2021 beendet.
Damit die Marktlösung funktioniert, muss sich der Mäster im Idealfall vor der Anmeldung zur ITW, spätestens aber vor der Ablieferung der Mastschweine mit seinem Abnehmer über die Lieferung von ITW-Schweinen abstimmen. Es besteht keine Verpflichtung seitens teilnehmender Schlachtbetriebe, ITW-Schweine abzunehmen. Es besteht allerdings die Verpflichtung seitens der Schlachtunternehmen bzw. der Abnehmer, den Tierwohl-Aufpreis an die Anlieferer zu zahlen, wenn ITW-Schweine als solche abgenommen werden.
Was müssen Mäster bei der Vermarktung beachten?
Mäster, die den ITW-Aufschlag haben wollen, müssen ein paar Dinge beachten. Die Anlieferung an einen ITW Schlachtbetrieb ist dafür nicht ausreichend. Vor Lieferung der Tiere muss die Lieferung von explizit ITW-Tieren mit dem Schlachtbetrieb abgestimmt werden. Dazu können z.B. Liefervereinbarungen getroffen oder individuelle Einzelabsprachen vorgenommen werden. Die ITW macht hier keine Vorgaben.
Können die Schweine auch über einen Vermarkter/einen Viehhändler/eine Erzeugergemeinschaftvermarktet werden?
Ja. Die Vermarktung von Mastschweinen über Vermarkter, Viehhändler oder Erzeugergemeinschaften ist auch in der ITW möglich. Der jeweilige Abnehmer fungiert dann als Bindeglied zwischen Schlachtbetrieb und Tierhalter. Liefervereinbarungen sollten in diesem Fall entsprechend angepasst werden. Der Preisaufschlag kann vom Schlachtbetrieb über den Vermarkter, den Viehhändler oder die Erzeugergemeinschaft an den Tierhalter durchgereicht werden.
Muss ein ITW-Schlachtbetrieb alle ITW-Schweine als solche annehmen?
Nein. Ein ITW-Schlachtbetrieb ist nicht automatisch verpflichtet, alle Tiere, die aus ITW-Betrieben stammen, auch als ITW-Tiere anzunehmen. Deshalb sollten zur Ablieferung zuvor Absprachen zwischen Tierhaltern und Schlachtbetrieben getroffen werden. Eine Abnahmegarantie ohne vorherige Vereinbarung gibt es jedoch nicht. Form und Einhaltung der Vereinbarung/Absprache ist zwischen den Marktpartnern (in den meisten Fällen der Tierhalter und der Schlachtunternehmen) zu regeln.
Ist ein Schlachtbetrieb verpflichtet, den ITW-Preisaufschlag zu zahlen?
Ja. ITW-Schlachtbetriebe sind verpflichtet, den ITW-Preisaufschlag für alle Tiere, die als ITW-Tiere angenommen werden, auszuzahlen. Der ITW-Preisaufschlag muss auf der Abrechnung gesondert ausgewiesen werden. Eine Auszahlungsgarantie gibt es ohne vorherige Absprache jedoch nicht.
Wie kann man erfahren, welche Schlachtbetriebe an der ITW teilnehmen?
Auf der Webseite www.initiative-tierwohl.de ist eine Liste der teilnehmenden Schlachtbetriebe hinterlegt. Hier kann eingesehen werden, welche Schlachtbetriebe an der ITW teilnehmen und somit potenzielle Abnehmer für ITW-Mastschweine sind.
Kann die ITW steuern, ob Tiere als ITW-Tiere vermarktet werden?
Nein. Der Eingriff in den Markt seitens der ITW-Geschäftsstelle ist nicht möglich. Das gilt für Abnahmemengen von ITW-Ware ebenso wie für die Kalkulation und Höhe des Schlachtpreises. Daher hier der Hinweis: Nur über entsprechende Absprachen zwischen den Tierhaltern und den Abnehmern können Abnahmegarantien entstehen und somit auch ein Zahlungsanspruch des Mästers auf den ITW-Bonus in Höhe von 5,28 €.
Wie wird die Nachfrage nach ITW-Fleisch gefördert?
Der teilnehmende Lebensmitteleinzelhandel hat sich verpflichtet, das Grundsortiment an Schweinefleisch natur auf ITW-Ware umzustellen, um die Nachfrage nach ITW-Tieren auf einem stabil hohen Niveau zu halten und so möglichst vielen Mästern für ihre ITW-Schweine über die Schlachtbetriebe den ITW-Aufschlag zu bezahlen. Diese Umstellung des Schweinefleischs im teilnehmenden LEH auf ITW-Ware ist erfolgt. Aufgrund der aktuellen Marktsituation ist die Nachfrage nach Schweinefleisch derzeit insgesamt niedrig. Trotz der Sortimentsumstellung bei Schweinefleisch natur im LEH ist die Nachfrage nach ITW-Schweinen daher aktuell eingeschränkt. Durch die Ausweitung der ITW-Kennzeichnung auf verarbeitete Ware ist eine Steigerung der Nachfrage nach ITW-Tieren mittelfristig dennoch möglich.