QS Landwirtschaftliche Qualitätssicherung­ Baden‑Württemberg GmbH (QS BW)


Schweinemast: Letztmalige Nachmelde-Abrechnung für Schweinemäster


Schweinemäster die im zweiten Halbjahr 2021 ITW-Tiere vermarktet haben erhalten nochmal die Möflichkeit noch nicht abgerechnete Tiere nachzumelden für das Q4-2021.

Bis zum 7. Juni 2022 21.30 Uhr können durch die Schlachtbetriebe letztmalig Nachmeldungen/Korrekturen für das Q4-2021 im BeVision-System vorgenommen werden. Die Abrechnung für die Mäster soll voraussichtlich Ende Juni erfolgen.

Eine spätere Korrektur oder Abrechnung der Meldungen für Schweinemäster wird nicht mehr möglich sein!

Bitte beachten Sie, dass es keine weiteren Kontoauszüge für Schweinemäster gibt, da ab dem Q1-2022 keine Mengen mehr über die Trägergesellschaft abgerechnet werden. Die Kontrolle der Meldungen muss also anhand der bereits vorhandenen Kontoauszüge und Gutschriften oder direkt im BeVision-System erfolgen