Vermarktungsengpässe
Ausnahme bei Vermarktungsengpässen
Im Einzelfall, bei Vermarktung an Nicht-ITW-Schlachtbetriebe, kann das Geld von der ITW trotzdem ausbezahlt werden.
Die Vermarktung an Nicht-ITW-Schlachhöfe muss mit der Ausbreitung des Coronavirus oder der ASP zusammenhängen und muss genaustens belegt werden.

©
ITW