QS Landwirtschaftliche Qualitätssicherung­ Baden‑Württemberg GmbH (QS BW)


Vermarktungsengpässe


Ausnahme bei Vermarktungsengpässen

Im  Einzelfall, bei Vermarktung an Nicht-ITW-Schlachtbetriebe, kann das Geld von der ITW trotzdem ausbezahlt werden.

Die Vermarktung an Nicht-ITW-Schlachhöfe muss mit der Ausbreitung des Coronavirus oder der ASP zusammenhängen und muss genaustens belegt werden.