Versand der Quartalsgutschriften Q4/2021

Ab dem 16.03.2022 werden die Quartalsgutschriften Q4/2021 inkl. Nachmeldungen (PA 2008) Q3/2021 verschickt.
Die Auszahlung erfolgt ab dem 28.03.2022.
Korrekturen sind bis zum 22.02.2022 möglich!
Wichtig: Für die Abrechnung des zusätzlichen 1 €/Mastschwein gibt es keine nachträgliche Abrechnung des Vorquartals. Es müssen bis zum 22.02.2022 alle notwenidigen Korrekturen an den Schlachthof gemeldet werden, damit der zusätzliche 1€/Mastschwein ausgezahlt werden kann. Die Sonderzahlungen enden am 31.12.2021.