wichtige Informationen zur Initiative Tierwohl
Für alle teilnehmenden Betriebe der ITW weisen wir auf folgende wichtige Informationen hin:

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ITW
Der Tränke- und Stallklimacheck muss vollständig nach Vorschrift ausgefüllt werden und zum Abschlussaudit vorliegen. Es gilt jedoch folgende Sonderregelung: Nur wenn Abschlussaudit und Programmaudit zusammenstattfinden, müssen die Checks noch nicht vorliegen.
Audits ab dem 1.07.2021 müssen den Fortbildungsnachweis zum Audit vorliegen haben.
Vortragsmeldungen (Tiere) können nicht in das neue Programm übernommen werden. Es besteht eine Ausnahme bei den Mastbetrieben (Voraussetzung: Nahtloser Übergang und Entgeltzahlung bis 30.06 über Trägergesellschaft )