QS Landwirtschaftliche Qualitätssicherung­ Baden‑Württemberg GmbH (QS BW)


Gefahr durch Fremdkörper in Schlachtkörpern - Erneuter Appell zur Aufmerksamkeit


10.03.2025
der Eintrag von Fremdkörpern in die Lebensmittelkette stellt eine Gefahr für die Lebensmittelsicherheit dar. Besonders kritisch sind Splitterrückstände in der Zunge von Schweinen, die dann z. B. zu Wurstwaren verarbeitet werden. Wir weisen daher an dieser Stelle erneut darauf hin, dass keinerlei Gegenstände oder Buchteneinrichtungen, von denen eine Verletzungsgefahr oder gesundheitliche Beeinträchtigung der Tiere ausgeht, bei den Tieren bzw. in den Buchten platziert werden dürfen. Da Schweine nahezu alles in ihrem Umfeld anknabbern, bedarf es großer Aufmerksamkeit. Dabei sollte die Verletzungsgefahr besonders bei der Auswahl von Beschäftigungsmaterial und technischen Einrichtungen wie Drahtseilen zur Aufhängung von Futterraufen beachtet werden. Großes Gefahrenpotential haben insbesondere spleißende Drahtseile, Autoreifen oder Schläuche mit Metallverstärkungen. Der Einsatz solcher Dinge ist im QS-System nicht erlaubt. Auch abgebrochene Injektionsnadeln stellen eine potenzielle Eintragsquelle von Fremdkörpern dar. Um das Risiko, dass Nadel abbrechen, zu reduzieren, dürfen nur einwandfreie Nadeln verwendet werden; verbogene, stumpfe, bereits abgebrochene und sonst untaugliche Nadeln müssen sofort entsorgt werden. Sollten Injektionsnadeln in einem Tier verblieben sein, muss in der Lebensmittelketteninformation auf die Gefahr hingewiesen werden. Außerdem noch folgender Hinweis: QS-Betriebe dürfen keine subkutanen Transponderimplantate einziehen. Bei der Abgabe von Tieren zur Schlachtung, denen bereits früher Implantate gesetzt wurden, muss das Schlachtunternehmen über die Lebensmittelketteninformation benachrichtigt werden.