Neue Regelung zur Risikoanalyse mikrobiologische Wasserqualität
06.08.2025 Neue Regelung für Notwendigkeit von Wasseranalysen

Ab sofort gilt für die Anforderung 3.7.1 Risikoanalyse mikrobiologische Wasserqualität, dass von derVerpflichtung von mindestens einer Analyse jährlich auf Grundlage der obligatorischen Risikoanalyseabgewichen werden kann, wenn• das Wasser in Kulturen, die nicht zum Rohverzehr geeignet sind (vor Verzehr immer gekocht,z. B. Kartoffeln), verwendet wird und/oder• die Ernteprodukte nicht mit Wasser in Berührung kommen (z. B. Tropfbewässerung).Mit der nächsten Revision wird der QS-GAP Leitfaden entsprechend angepasst. Bis dahin ist dieAnforderung wie oben beschrieben auszulegen.
Von der QS Bonn gibt es hierzu auch eine neue Arbeitshilfe.