Ab dem 1. April 2025 gelten die neuen Versionen von QS-GAP und QS-Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln
17.03.2025

Die neuen Versionen der Leitfäden für QS-GAP und QS Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln werden ab dem 1. April 2025 verbindlich gelten und daher werden entsprechend alle System- und Spotaudits anhand der neuen Checklisten durchgeführt.
Bitte bereiten Sie sich daher auf die geänderten Anforderungen vor, z.B. anhand der Leitfäden und Checklisten, welche ab dem 01.04.2025 gelten .
Die Dokumente finden Sie in unserem Downloadbereich:
Download OGK
In diesem Zuge möchten wir Sie auch auf die Neuerungen bei Folgeaudits für QS-GAP in Hinblick auf den Zeitpunkt des Systemaudits hinweisen.
- Erfolgt auf dem Betrieb eine Produkthandhabung nach der Ernte, muss das Audit währenddessen stattfinden. Die Frequenz kann auf jedes zweite Audit erweitert werden, wenn eine dokumentierte Risikobewertung der Zertifizierungsstelle dies zulässt.
- Beschränkt sich die Handhabung auf die Lagerung, ist jedes zweite Audit durchzuführen, wenn weitere relevante Prozesse geprüft werden können (z. B. Ernte, Pflanzenschutz).
- Erfolgt auf dem Betrieb keine Produkthandhabung, muss mindestens jedes zweite Audit während der Ernte stattfinden, es sei denn, es erfolgt ausschließlich eine maschinelle Ernte.
- Bei mehreren Kulturen muss mindestens eine Kultur je Kulturgruppe vor Ort kontrolliert werden. Falls Kulturen einer bereits zertifizierten Kulturgruppe nachgemeldet werden, entscheidet die Zertifizierungsstelle, ob eine weitere Vor-Ort-Kontrolle oder eine Dokumentenprüfung erforderlich ist.