Fremdkörper in Schlachtkörpern
-05.09.2022-
Die QS GmbH in Bonn informiert darüber, dass der unbemerkte Eintrag von Fremdkörpern in die Lebensmittelkette z.B. über abgebrochene Injektionsnadeln eine Gefahr für die Lebensmittelsicherheit darstellt. Daher muss bereits im Stall darauf geachtet werden, dass jegliche Gefahrenquelle, die ein Eindringen und Verbleiben von Fremdkörpern in den Tieren ermöglicht, beseitigt wird. Um das Risiko einer abgebrochenen Injektionsnadel zu reduzieren, dürfen nur einwandfreie Injektionsnadeln verwendet werden. Verbogene, stumpfe, bereits abgebrochene und sonst untaugliche Nadeln müssen sofort ausgetauscht und entsorgt werden.
Sofern eine abgebrochene Injektionsnadel im Tier verbleibt, müssen die Tiere dauerhaft gekennzeichnet und das Schlachtunternehmen zusätzlich über die Lebensmittelketteninformation entsprechend informiert werden. So wird sichergestellt, dass solche Tiere von den Schlachtunternehmen identifiziert und gesondert gehandhabt werden.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass keinerlei Gegenstände, von denen eine Verletzungsgefahr oder gesundheitliche Beeinträchtigung der Tiere einhergeht, im Tierbereich platziert werden dürfen. Hierunter fallen insbesondere Gegenstände wie z.B. Drahtseile, Autoreifen oder Schläuche mit Metallverstärkungen, die das Risiko von Splitterrückständen in der Zunge erhöhen.
QS-zertifizierte Betriebe dürfen keine subkutanen Transponderimplantate bei ihren Tieren einziehen ! Bei der Abgabe von Tieren zur Schlachtung, denen bereits früher Implantate eingesetzt wurden, muss das Schlachtunternehmen ebenfalls über die Lebensmittelketteninformation benachrichtigt werden.