QS Landwirtschaftliche Qualitätssicherung­ Baden‑Württemberg GmbH (QS BW)


Leitfaden Geflügelmast: Revisionsinformation Version 01.01.2024 (rev01 vom 01.03.2024)


01.03.2024 Änderung der QS Leitfäden

I. 1.1 Identifizierung regionaler Ware
Klarstellung und Erweiterung: Es muss die Bestätigung des Regionalfenster-Lizenznehmers (Abnehmer der Ware) mit der definierten Region vorliegen und im Audit vorgelegt werden.
Zusätzlich ist (optional) die Vorgabe „Geburt/durchgehendes Aufwachsen in der Region“ möglich, was in der Bestätigung angekreuzt sein muss. Dann gilt: Alles Geflügel von teilnehmenden Betrieben müssen in der definierten Region geschlüpft und bis zur Schlachtung durchgehend in der definierten Region aufgewachsen sein.

4.3 Begriffe und Definitionen
Klarstellung: Definition Selbstmischer: Selbstmischer dürfen u.a. Einzelfuttermittel herstellen