QS Landwirtschaftliche Qualitätssicherung­ Baden‑Württemberg GmbH (QS BW)


Neuer Leitfaden Schweinehaltung


01.08.2024

Zum 1. August 2024 wurde der Leitfaden Landwirtschaft Schweinehaltung revidiert. Der Leitfaden wurde um das Kapitel 2.2 Beratung erweitert. Das Kapitel regelt die Anforderungen an Tierhalter im Rahmen der Tiergesundheitsberatung und ist zunächst nur für Schweinemäster in Deutschland relevant.
 

Auzug aus dem Leitfaden:

"2.2 Beratung Schwerpunkt Tiergesundheit

Schweinemäster, bei deren Mastschweinen auffällige Ergebnisse bei relevanten Befunden ausgewiesen werden, erhalten innerhalb von drei Monaten nach Identifikation in der Stichtagsberechnung ein Spotaudit mit Schwerpunkt Tiergesundheit („Tiergesundheitsaudit“). In diesem Audit wird analysiert, ob Beratungsbedarf besteht...

Bei festgestelltem Beratungsbedarf muss innerhalb von vier Wochen nach Freigabe des Audits eine Erstberatung durch einen QS-zugelassen Berater durchgeführt werden. Der Tierhalter muss seinen Berater gemeinsam und in enger Abstimmung mit seinem Hoftierarzt aus der Liste der QS-zugelassenen Berater auswählen – passend zu den im Betrieb bestehenden Herausforderungen. Der Hoftierarzt selbst darf nicht für die Erstberatung ausgewählt werden...

Die Beratung muss durch den Berater anhand des QS-Beratungsprotokolls dokumentiert und in der QS-Datenbank nachgewiesen werden...

Hinweis: Werden die Fristen für das Tiergesundheitsaudit und/oder die Pflichtberatung nicht eingehalten, kann der Betrieb temporär gesperrt werden. Ziel der Beratung ist die Verbesserung der Tiergesundheit im Betrieb. Die Erfolgskontrolle erfolgt laufend über die Datenbank. Innerhalb der „Verbesserungszeit“ von ca. neun Monaten nach der Erstberatung (drei Quartale nach Erstberatung) muss eine Verbesserung ausgewiesen sein (Erfolgsgrenze: relevante Befunde besser als die schlechtesten 10 % der Ergebnisse). In den anschließenden zwölf Monaten („Beobachtungszeit“) dürfen die Befunddaten nicht erneut auffällig sein.

Hinweis: Besteht ein Tierhalter die Erfolgskontrolle nicht und wird in der Beobachtungszeit erneut auffällig, wird die Lieferberechtigung für mindestens drei Monate entzogen. Zum Wiedereinstieg in das QS-System ist ein neues Systemaudit notwendig, dieses kann frühestens nach drei Monaten durchgeführt werden. Besteht ein Tierhalter die Erfolgskontrolle und wird in der Beobachtungszeit erneut auffällig, wird er erneut zu einer Beratung verpflichtet."

 

 

Unter folgendem Link können Sie den neuen Leitfaden auf unserer Homepage ansehen und herunterladen:

https://www.qsbw.de/artikel.dll/leitfaden-landwirtschaft-schweinehaltung-01-01_g44tqmrqhe3a.pdf?UID=16CBC6C1280467EECF161271163638B1F686C996939613A3&MID=182859